Häufig gestellte Fragen
Wir sind eine rein österreichische Firma mit Sitz in Wien und arbeiten mit Spezialisten im Bereich Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht zusammen.
Folgende Produkte können Sie an unser Unternehmen verkaufen, sofern der Rückkaufswert mindestens EUR 1.000,00 beträgt:
- klassische Lebensversicherungen
- fondsgebundene Lebensversicherungen
- staatlich geförderte Lebensversicherungen (nur nach Ablauf der Mindestbindefrist von zehn Jahren)
Nein, im Moment bieten wir unsere Dienstleistung ausschließlich für Lebensversicherungen an.
Jeder Vertrag muss einzeln geprüft werden. Verpfändete, abgetretene oder sonstig bereits mit einem Drittrecht belastete Verträge können jedenfalls nicht angekauft werden.
Der Kaufpreis entspricht dem Auszahlungs-/Kündigungswert, der nach Kündigung von der Versicherung ausbezahlt wird.
Zusätzlich zur garantierten schnellen Auszahlung binnen vierzehn Werktagen beauftragen wir auf unsere Kosten und unser Risiko einen spezialisierten Rechtsanwalt, der überprüft, ob ein höherer Rückkaufswert gefordert werden kann oder sonstige weitere Ansprüche gegen die Versicherung gestellt werden können (z.B. wegen unrichtiger Rücktrittsbelehrung oder mangelnder Kostentransparenz – siehe dazu das Video auf der Startseite mit einem Interview von Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak). Für den Fall der erfolgreichen Durchsetzung erhöht sich dadurch Ihr Kaufpreis, den Sie von uns erhalten – also mehr als Ihnen die Versicherung „freiwillig“ ohne unsere Überprüfung auszahlen würde. Für alle Garantien und Kostenübernahmen behalten wir uns bei der Endabrechnung lediglich eine Gebühr ein.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Nach bestätigter Abtretung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten Sie binnen vierzehn Banktagen 80% Ihres aktuellen Rückkaufswertes ausbezahlt. Nach erfolgter Auszahlung durch die Versicherung erhalten Sie eine Endabrechnung und den Restbetrag.
Nein, das ist nicht möglich, da wir keine Vermögensberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vermögensberater Ihres Vertrauens.
Ihre Frage ist in unseren „häufig gestellten Fragen" noch nicht beantwortet? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir unterstützen Sie bei Fragen allgemeiner Art gerne. Juristische Fragen werden jedoch ausschließlich von unseren Rechtsanwälten beantwortet.